Informationen zu den wirklichen Eigentümern des Konzerns AGROFERT ab dem 1. 6. 2021

1. 6. 2021

Am 1. Juni 2021 tritt das Gesetz über die Evidenz wirtschaftlicher Eigentümer in Kraft, das die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers ändert, die sich bisher nach sog. Gesetz gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten geregelt hat.

Als der wirtschaftliche Eigentümer gilt jede natürliche Person, die im Endeffekt eine juristische Person im Eigentum hat oder auf sie den Endeinfluss hat.

In diesem Zusammenhang teilt die Firma AGROFERT a.s. mit:

  • Bei der Firma AGROFERT wird weiterhin als Person mit Endeffekt Ing. Zbyněk Průša eingeschrieben, Treuhänder des Treuhandfonds AB Private Trust I. Ing. Andrej Babiš wird neulich als Treugeber des Treuhandfonds AB Private Trust I und Treuhandfonds AB Private Trust II.
  • Bei Tochter-, Enkeln- und anderen Gesellschaften der AGROFERT-Gruppe, werden als Personen mit Endeffekt (Treuhänder) Mitglieder des Firmenvorstands und Ing. Andrej Babiš wird als Treugeber des Treuhandfonds AB Private Trust I und des Treuhandfonds AB Private Trust II aufgeführt.

 

 

Gesellschaft

Der wirtschaftliche Eigentümer

Rechtlicher Grund für die Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers

AGROFERT a.s.

Ing. Andrej Babiš

Endempfänger gemäß §§ 1457-1462 Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. Bürgerliches Gesetzsbuchs Tschechiens, als Treugeber des Treuhandfonds AB Private Trust I, und Treuhandfonds AB Private Trust II.

Ing. Zbyněk Průša

Person mit Endeffekt nach §§ 1453-1456 Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. im Bürgerlichen Gesetzsbuch Tschechiens, als Treuhänder des Treuhandfonds AB private Trust I.

Gesellschaften der AGROFERT-Gruppe (Tochter-, Enkel- und andere Gesellschaften)

Ing. Andrej Babiš

Endempfänger gemäß §§ 1457-1462 Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. Bürgerliches Gesetzsbuchs Tschechiens, als Treugeber des Treuhandfonds AB Private Trust I, und Treuhandfonds AB Private Trust II.

Vorstandsmitglieder der Firma AGROFERT a. s.

Personen mit Endeffekt (Treuhänder) nach §§ 1453-1456 Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. Bürgerliches Gesetzsbuchs Tschechiens, Vorstandsmitglieder in einem Konzern, der dem Vorstand leitende Aufgaben auszuüben ermöglicht

Die Erweiterung des Kreises von wirtschaftlichen Eigentümern erfolgt nicht aufgrund einer Änderung der bisherigen Situation, sondern aufgrund der Anforderungen der Gesetzesänderung.

Die neue Gesetzgebung erzielt die Einführung der einschlägigen europäischen Richtlinie, die primär die Bekämpfung der Geldwäsche, und nicht die Problematik von Interessenkonflikten abzielt.

Die neue Situation ändert nichts daran (das haben wir schon lange betont), dass Ing. Andrej Babiš die Firma AGROFERT a.s. nicht kontrolliert, nicht leitet und hat keinen Einfluss auf sie. Es besteht kein Interessenkonflikt. Der angebliche Interessenkonflikt wird eindeutig ausgeschlossen. Ing. Andrej Babiš hat alles getan, was das Gesetz über Interessenkonflikte von ihm verlangte, d.h. er investierte die Anteile seiner Unternehmen in Treuhandfonds.

Interpretation für die Medien:

Die tatsächliche Situation ändert sich nicht. Auch in der Vergangenheit haben wir niemals verheimlicht, dass Andrej Babiš von der Firma Nutzen zieht. Das bisherige Gesetz verlangte jedoch keine Einschreibung in die Evidenz. Nach der neuen Gesetzgebung ist es wichtig, die Tatsache hervorzuheben, dass Andrej Babiš von der Firma AGROFERT zwar profitiert, aber sie und seine anderen Unternehmen nicht verwaltet oder leitet. Jetzt läuft eine sechsmonatige Frist für die Eintragung in die Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer. Wir sind in dieser Angelegenheit so transparent wie möglich und werden Schritte unternehmen, um uns sofort nach dem 1. Juni 2021 einzuschreiben.